Die Kammer stellt auch hier teilweise auf deren Beweiswürdigung ab. 10.5.1 Objektive Beweismittel Aufgrund der Qualität und der Überwachungsbereiche der Aufzeichnungen können aus den keine für diesen Vorfall relevanten Erkenntnisse gewonnen werden DVDs (vgl. Videoaufzeichnungen der T.________, pag. 706 f.). Aus dem Berichtsrapport der Kantonspolizei (pag. 698 ff.) geht hervor, dass die Polizei AG.________, Z.________ sowie AA.________ nach dem Vorfall angehalten hat und dass AE.________ angegeben habe, dass die drei Festgehaltenen zur Tätergruppierung gehören (pag. 698 ff.).