Als objektive Beweismittel wurden der Berichtsrapport vom 20. September 2016 sowie der Nachtrag vom 13. April 2019 (pag. 682 ff., 698 ff.), der Rapport Kriminaltechnischer Dienst (pag. 708 ff.) und das Rechtsmedizinische Gutachten zur körperlichen Untersuchung (pag. 730 ff.) zusammengefasst wiedergegeben. Es wird auf die vorinstanzlich korrekt und ausführlich zusammengefassten Beweismittel verwiesen. Soweit sich Ergänzungen zu den obgenannten Beweismitteln aufdrängen, erfolgen diese im Rahmen der Beweiswürdigung an der entsprechenden Stelle.