_ gelungen sei, G.________ aus der Masse zu nehmen, seien die beiden Richtung Baustelle geflüchtet, wobei E.________ das Handy von G.________ habe mitnehmen können. G.________ habe u.a. Prellungen, Schürfungen, einen doppelten Kieferbruch sowie eine Schnittverletzung am Rücken erlitten. A.________ habe sich mitten drin im Geschehen befunden, habe sich an der Schlägerei beteiligt und habe dabei mindestens einem Opfer einen Faustschlag verabreicht. Im Rahmen der Auseinandersetzung seien von E.________ schwarze JBL Bluetooth Boxen im Wert von ca. CHF 240.00 entwendet worden. Von H.________ seien JBL Boxen sowie der Rucksack samt Inhalt entwendet worden.