_ zwar auch Realkennzeichen insbesondere in Bezug auf die eigene Belastung beim Schmiere stehen und die Gefühlslage der Privatkläger im Tram. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass er selber als Mittäter angeklagt ist und dass er den ersten Vorfall bei der T.________ abgestritten hat. Auch sind seine Aussagen in Bezug auf die konkrete Rolle des Beschuldigten zu unbestimmt, als darauf abgestellt werden könnte. 9.5.8 Beweisergebnis Auch für den Vorfall gemäss Anklageschrift Ziff. 1.2. ist auf die glaubhaften Aussagen der beiden Privatkläger abzustellen. Die späteren Aussagen des sich dadurch selber belastenden Y._____