1.1. verwiesen. In Bezug auf den Vorfall beim Domizil von J.________ bestritt AA.________ nicht, dabei gewesen zu sein. Er stellte sich aber auf den Standpunkt, dass er einfach mit A.________ mitgegangen sei und einige von der Gruppe nicht mal gekannt habe. Er sagte aus, dass er nicht (mehr) glaube, dass J.________ und C.________ freundschaftlich mit ihnen im Tram mitgefahren seien (pag. 625). Er würde wohl durchdrehen, wenn man sein Handy wegnehmen und gegen eine Stange schlagen würde (pag. 625). Diese Aussage erscheint auch vor