__ umhergeworfen habe (pag. 591). Eindrücklich ist seine Aussage, er wisse nicht, was die anderen genau gemacht hätten, würde es aber auch nicht sagen, wenn er es wüsste (pag. 593). Diese Aussage steht symbolisch für das allgemeine Aussageverhalten unter den Mittätern. Grundsätzlich sind die Aussagen von Z.________, wie bereits unter AK Ziff. 1.1. ausgeführt, zu wenig zuverlässig, als dass für die Einzelheiten des Vorfalls darauf abgestellt werden könnte. 9.5.7 Aussagen von AA.________ Vorab wird in Bezug auf sein Aussageverhalten ebenfalls auf die Beweiswürdigung zu AKS Ziff. 1.1. verwiesen.