So versuchte er auch bezüglich dieses zweiten Vorfalls seinen eigenen Tatbeitrag runter zu spielen und den grösseren Tatbeitrag auf Y.________ abzuschieben. Er führte zu diesem zweiten Vorfall beispielsweise aus, er habe nicht gewusst, dass die beiden Privatkläger dazu erpresst worden seien, es sei ihm egal gewesen, es sei nicht sein Problem gewesen (pag. 591). J.________ habe Y.________ Geld geben wollen, er wisse nicht warum (pag. 596.3). Er habe C.________ nur „chläpft“ (pag. 596.8.). Von der Drohung, dass man C.________ kaputt machen würde, habe er nichts mitgekommen (pag. 596.9).