das Geld von sich aus angeboten habe (pag. 566). Präzisierend ist hierzu entgegenzuhalten, dass Y.________ dann trotzdem die konkreten Umstände ausführte und angab, dass die Opfer Schläge kassiert hätten, wenn sie nichts dabei gehabt hätten. Der J.________ habe Paranoia bekommen, deshalb habe er dies selber vorgeschlagen und habe zu sich nach Hause gehen wollen. Die andern hätten ihn sonst kaputt machen wollen (pag. 559). Die Frage, ob es sein könne, dass der J.________ dies gewusst habe und aus Angst vor den Konsequenzen vorgeschlagen habe, dass er CHF 150.00 zu Hause holen könne, bejahte Y.________ (pag. 567).