Es finden sich trotz der Belastung auch hier Tendenzen, sich in einem günstigeren Licht erscheinen zu lassen und die Hauptverantwortung auf die anderen der Gruppe zu schieben. So sagte er beispielsweise, er selber hätte die beiden gehen lassen, seine Kollegen wisse er nicht (pag. 574). Auf Vorhalt, die beiden seien aus Angst vor dem Verprügeltwerden ins Tram gestiegen, sagte er: Ja, aber nicht von ihm (pag. 574). Der Verteidigung ist beizupflichten, dass Y.________ – wie alle anderen aus der Tätergruppierung – angab, dass J.________ das Geld von sich aus angeboten habe (pag.