an einer Wand gestanden (pag. 530). Er habe in Bezug auf die CHF 150.00 gelogen, um bei sich zu Hause, von seinen Eltern, Unterstützung zu erhalten (pag. 528). Diese Darstellung erscheint vor dem Hintergrund, dass er zuvor auf der T.________ schon wegen einer Zigarette tätlich angegriffen wurde, glaubwürdig und nachvollziehbar. Die Gruppierung wollte an diesem Abend den beiden Privatklägern möglichst viel abnehmen. So ist die Befürchtung naheliegend, dass diese mit weiteren Schlägen zu rechnen gehabt hätten, wenn sie der offensichtlich tatentschlossenen Gruppe nichts anzubieten hätten. Zur Tramfahrt schilderte er in Übereinstimmung mit C._____