Entgegen der Ansicht der Verteidigung lassen diese Aussagen keinen Raum dafür, davon auszugehen, dass das Angebot des Geldes und die hierauf folgende Mitfahrt im Tram freiwillig erfolgten. C.________ schilderte, dass Y.________ J.________ aufgefordert habe, ihm das Mobiltelefon zu geben, anschliessend das Telefon herumgeworfen habe und es gegen eine Haltestange geschlagen habe, um zu sehen, ob das Panzerglas kaputt gehe (pag.