Er bestätigte auch, dass J.________ das Angebot mit den CHF 150.00 vermutlich in der Hoffnung gemacht habe, dass sie ihn dann in Ruhe lassen würden (pag. 494). Diese Aussagen zur Gefühlslage und zur Bedrohungssituation sind eindrücklich und glaubhaft. Entgegen der Ansicht der Verteidigung lassen diese Aussagen keinen Raum dafür, davon auszugehen, dass das Angebot des Geldes und die hierauf folgende Mitfahrt im Tram freiwillig erfolgten.