_ wohne, so wäre nicht logisch, weshalb er dann, statt nach Hause zu gehen, mit der Gruppe zu J.________ Domizil mitgegangen ist oder weshalb er nach der Geschichte bei J.________ Domizil nochmal mit der Gruppe nach Bern zurückgekehrt ist. Der Beschuldigte gab hierzu an, dass er sowieso nach U.________ hätte fahren müssen, um Kleider bei sich zu Hause zu holen (pag. 483). In einer späteren Einvernahme führte er dann aber aus, dass er aufgrund von AA.________ mitgegangen sei (pag. 1348). Auf seine widersprüchlichen Aussagen kann nicht abgestellt werden.