9.5.1 Objektive Beweismittel Die obgenannten objektiven Beweismittel stimmen mit dem vom Opfer beschriebenen Tathergang sowie den daraus resultierenden Verletzungen überein. Sie lassen jedoch keine Rückschlüsse auf den konkreten Tathergang zu. 9.5.2 Aussagen des Beschuldigten In Bezug auf das Aussageverhalten des Beschuldigten wird auf die Beweiswürdigung zu AKS Ziff. 1.1 oben verwiesen. Ergänzend und bezogen auf diesen Vorfall ist festzuhalten, dass das Aussageverhalten des Beschuldigten auch in Bezug auf die CHF 150.00 widersprüchlich ist.