Soweit sich Ergänzungen zu den obgenannten Beweismitteln aufdrängen, erfolgen diese im Rahmen der Beweiswürdigung an der entsprechenden Stelle. Weiter wird auf die zusammengefassten Aussagen des Beschuldigten an der Berufungsverhandlung vom 29. August 2019 verwiesen (vgl. Ziff. 8.4 hievor). 9.5 Beurteilung durch die Kammer Die Vorinstanz hat die Beweise in ihrer Würdigung ausführlich erörtert und gewürdigt. Die Kammer stellt auch hier teilweise auf deren Beweiswürdigung ab. 9.5.1 Objektive Beweismittel