ebenfalls an, auf der T.________ dabei gewesen zu sein und sich anschliessend mit mehreren Personen ins Tram Richtung U.________ begeben zu haben. Auf der T.________ habe ihm A.________ gerufen, er solle mitkommen. Er sei dann mit A.________ und Z.________ und zwei Unbekannten nach U.________ zu C.________ und J.________ mitgegangen (pag. 620). Er bestreitet an beiden Einvernahmen in der ersten Phase dabei gewesen zu sein. Seine Aussagen sind inhaltlich zu wenig ergiebig, als dass eine entsprechende Aussagewürdigung vorgenommen werden könnte.