Er bestritt aber sogleich, selber Mitglied der Gang zu sein. Diese Aussage erscheint in Hinblick auf die Details und Hintergrundinformationen, welche er machte, wenig glaubhaft. Sein diesbezügliches Aussageverhalten passt zu seinem allgemeinen Aussageverhalten zum Vorfall, wonach er ebenfalls erzählt hat, was geschehen ist und was die anderen gemacht haben, er selber aber nicht Teil davon gewesen sein soll. Die Aussagen von Z.________ sind für die Kammer insgesamt zu widersprüchlich, zu unbestimmt und zu wenig zuverlässig, als dass in Bezug auf die Einzelheiten des Vorfalls darauf abgestellt werden könnte.