Weiter sagte er teilweise auch widersprüchlich aus. So gab er beispielsweise in seinen tatnäheren Aussagen an, Y.________ habe J.________ gesagt, er solle ihm Zigaretten und so geben (pag. 590). In seiner letzten Einvernahme bestritt er dann, dass sie „Geld oder sonst etwas“ gewollt hätten (pag. 596.5). Auf Vorhalt, wonach der Beschuldigte die Aussage von J.________ betreffend Hinzukommen der Kollegen des Beschuldigten bestätigt habe (pag. 479, 521), meinte Z.________, dass er ein Kollege von A.________ sei. Wenn sie sich geschlagen oder wenn sich J.________ Kollegen eingemischt hätten, wäre er einfach da gewesen, falls etwas passiert wäre (pag. 596.3). Diese Aussage weist darauf hin,