Diese Aussage unterstreicht den Druck der Gruppe und die Gefühlslage der Privatkläger beim W.________; sie dokumentiert insbesondere auch, dass die Privatkläger sich alles andere als freiwillig durchsuchen liessen. Es ist der Tätergruppierung - nachdem diese bereits gesehen hatte, dass die Privatkläger Zigaretten mit sich führen - offenbar darum gegangen, diesen möglichst viel bzw. zumindest die bereits gesehenen Zigaretten wegzunehmen. Hätten die beiden Opfer mehr Geld oder Wertgegenstände bei sich gehabt, so wäre auch diese Beute ins Visier gerückt. Auch zeigen die Aussagen von Y.____