So beschrieb er beispielsweise, wie er der Gruppe die verschiedenen Optionen (Ausnehmen/Gehenlassen) aufgezählt habe, dann aber Z.________ entschieden habe, was gemacht werden sollte (pag. 572). Y.________ beschrieb in der weiteren Einvernahme seine Handlungen ziemlich detailliert und diese könnten von den Privatklägern durchaus dahingehend verstanden worden sein, dass er nach aussen als Anführer fungiert habe (pag. 559, 572: er habe verschiedene Optionen aufgezählt. Er habe den J.________ durchsucht und Zigaretten gefunden. Es sei möglich, dass er auch C.________ in die Taschen gegriffen habe).