Hier seien sie aber nur zu zweit gegen ca. acht Leute gewesen und diese hätten verlangt, dass er alles gebe, was er habe (pag. 530). Seine diesbezüglichen Ausführungen sind eindrücklich und nachvollziehbar. Im Ergebnis erachtet die Kammer die Aussagen des Privatklägers J.________ als glaubhaft und stellt beweismässig darauf ab. 8.5.5 Aussagen von Y.________ Y.________ wurde dreimal zu diesem Vorfall befragt. In der ersten Einvernahme bestritt er noch seine Beteiligung. Danach gab er den Vorfall relativ schnell zu und belastete sich schwer. Die Rolle des Anführers, welche er Z.________ zuschrieb, ist allerdings umstritten (so sagte Z._