So sagte er aus, er wisse nicht, von wem er den gezielten Faustschlag ins Gesicht bekommen habe, es seien zu viele Leute anwesend gewesen (pag. 523). Aus der Tatsache, dass er nicht von Anfang direkt sagte, derjenige mit dem Zigarettenpäckli sei der Beschuldigte gewesen, kann – entgegen der Ansicht der Verteidigung – nichts zu seinen Ungunsten abgeleitet werden. So nannte er bei seiner ersten Einvernahme allgemein drei Namen, die er kannte (Y.________, Z.________ und A.________, pag. 523), ohne diese Namen indes einem Vorfall zuzuordnen.