In den Aussagen von C.________ finden sich etliche Realkennzeichen. C.________ wurde zweimal zum Vorfall befragt. Dabei waren seine Aussagen insgesamt konstant, detailliert, nachvollziehbar und glaubhaft. Seine Aussagen stimmen in Bezug auf den gesamten Vorfall mit den Aussagen von J.________ überein. C.________ schilderte nachvollziehbar den Erstkontakt mit dem Beschuldigten auf der T.________ (Zigarette, Fusstritt und Faustschlag). Diesbezüglich stimmen seine Aussagen nicht nur mit den Aussagen von C.________ überein, sondern im groben Ablauf letztlich auch mit den späteren Aussagen des Beschuldigten.