15 (pag. 476). Später will er dann mit einigen von ihnen viel unterwegs gewesen sein (pag. 925). Bezüglich des Zwecks der Gang verweigerte er seine Aussage (pag. 925). Insgesamt sind die Aussagen des Beschuldigten bezüglich des Vorfalls widersprüchlich, beschönigend und ausweichend. Er gibt nur zu, was ihm eindeutig nachgewiesen werden kann. Die Aussagen des Beschuldigten sind nach Ansicht der Kammer nicht glaubhaft, so dass grundsätzlich nicht darauf abgestellt werden kann. 8.5.3 Aussagen von C.________ In den Aussagen von C.___