Immerhin gab er denn auch zu, dass J.________ auf der T.________ Angst gehabt habe (pag. 479, 484), versuchte dies jedoch sogleich möglichst allgemein zu halten und abzuschwächen. So sagte er vor Jugendgericht, es könne sein, wenn viele Menschen um einen stehen würden, dass man sich bedroht fühle (pag. 1348). Die Frage nach der Zugehörigkeit der X.________ - Gang bestritt der Beschuldigte durchgehend. Seine übrigen Aussagen zur X.________ - Gang sind dagegen widersprüchlich. Anfänglich will er beispielsweise nur von der Gang gehört haben