Hierzu erläuterte die Verteidigung in ihrem Parteivortrag, der Beschuldigte sei bei der Durchsuchung nicht beteiligt gewesen, sondern sei abseits gestanden und habe auf seinem Handy herumgedrückt. Dem sei Glauben zu schenken, immerhin habe der Beschuldigte ja anderes zugegeben, wie z.B. nach einer Zigarette gefragt zu haben sowie einen Fusstritt und Faustschlag ausgeteilt zu haben. Dem ist entgegenzuhalten, dass der Beschuldigte den gesamten Vorfall anfänglich ziemlich lange bestritt und erst an der vierten Einvernahme zugegeben hat, überhaupt am Vorfall beteiligt gewesen zu sein. Insofern kann diesbezüglich wenig zu seinen Gunsten abgeleitet werden.