14 in seiner vierten Einvernahme, in der Folgeeinvernahme bei der Jugendanwaltschaft, genauere Angaben zum Ablauf des Vorfalls. So gab er an, der Auslöser des Vorfalls gewesen zu sein; danach hätte er sich zu seinen Kollegen zurückgezogen (pag. 478). Er bestritt jedoch, versucht zu haben, C.________ das Zigarettenpäckli aus den Händen zu reissen (pag. 479). Auch gab er die Durchsuchung der beiden Privatkläger beim W.________ zu, wies jedoch eine eigene Beteiligung von sich (pag. 460, 482).