er könne ja selber entscheiden, mit wem er verkehre. Er habe sich einfach nicht entfernen können, er habe nicht begriffen, was richtig oder falsch sei. Er sei dabei gewesen, das stimme, aber er sei von allen nicht derjenige gewesen, den es am meisten betroffen habe (pag. 1947). Anlässlich seines letzten Wortes führte er noch aus, an diesem Abend sei viel passiert, was nicht hätte passieren dürfen. Wenn er diesen Abend so hätte voraussehen können, dann wäre er nicht ausgegangen (pag. 1963). 8.5 Beurteilung durch die Kammer Die Vorinstanz hat die Beweise in ihrer Würdigung ausführlich erörtert.