1.1. als vollständig erstellt. 8.3 Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass der Beschuldigte C.________ nach Zigaretten fragte, dass er J.________ mittels Fusstritt am Oberschenkel traf und diesen aufgrund eines Faustschlages im Gesicht verletzte. Auch wird nicht bestritten, dass C.________ und J.________ von Y.________ unterhalb des W.________ gefilzt wurden und dass J.________ der Hut weggenommen wurde. Strittig ist die Rolle des Beschuldigten. Der Beschuldigte macht zusammenfassend geltend, dass er lediglich am Anfang für den Erstkontakt verantwortlich gewesen sei. Beim nachfolgenden Durchsuchen beim W.