7. Verjährungsfrage betreffend Sachbeschädigung (AKS Ziff. 1.4.) Die Verteidigung führte in seinem Parteivortrag an der Berufungsverhandlung aus (pag. 1956), der Sachverhalt mit dem Zerstechen der Veloreifen müsse gesondert vom Sachverhalt mit dem Zerstechen der Autoreifen behandelt werden. Die beiden Sachverhalte würden sich örtlich und zeitlich nicht decken.