Nach dem Beschrieb der einzelnen Handlungen der grösseren Gruppe wurde noch aufgeführt, dass sich der Beschuldigte mitten im Geschehen befunden haben soll, sich an der Schlägerei beteiligt und dabei mindestens einem Opfer einen Faustschlag verabreicht haben soll. Es wurde auch hier erneut festgehalten, er sei ab Beginn der Auseinandersetzung dabei gewesen und ihm sei bewusst gewesen, dass es darum gegangen sei, die kleinere Gruppierung auszunehmen und sich durch die Wegnahme von Zigaretten, Handys, Musikboxen, Bargeld und anderen Wertgegenständen zu bereichern.