___ - Gang geknüpft. Dem Beschuldigten wird zwar in der Anklageschrift eine entsprechende Mitgliedschaft vorgeworfen, aber der Vorsatz wurde für sich alleine beschrieben. Diese Umschreibung in der Anklageschrift für die Aneignung des Vorsatzes genügt. Es wird klar genug zum Ausdruck gebracht, dass der Beschuldigte durch Mitmachen und Dabeisein den Vorsatz seiner Kollegen mitgetragen hat. Die versuchte qualifizierte Erpressung (AKS Ziff. 1.2.) wurde in der Anklageschrift quasi als Fortsetzung zum ersten Raub gemäss AKS Ziff. 1.1. umschrieben. Damit kommt klar zum Ausdruck, dass der Beschuldigte weiter als Teil einer Gruppe gehandelt haben soll.