9 on aufrecht erhalten wurde. In der Anklageschrift wurde sodann erwähnt, dass der Beschuldigte Teil der sog. X.________ - Gang gewesen sein soll. Speziell zum Vorsatz wurde festgehalten, dass ihm bewusst gewesen sein soll, dass es darum gegangen sei, die Opfer auszunehmen und sich durch die Wegnahme von Zigaretten und anderen Wertgegenständen zu bereichern. Die Formulierung des Vorsatzes wurde - entgegen der Ansicht der Verteidigung - nicht allein an die Zugehörigkeit der X.________ - Gang geknüpft.