1.1.) wurde die Anlasshandlung mit der Zigarette, der Versuch des Wegreissens des Zigarettenpacks, der Fusstritt und der Faustschlag durch den Beschuldigten genau umschrieben. Weiter wurde der Beschuldigte als Teil der Gruppe von 10 bis 15 Personen namentlich erwähnt, welche mit den Opfern zusammen weiter zum W.________ gegangen sein soll. In AKS Ziff. 1.1. wurde festgehalten, dass der Beschuldigte ab Beginn der Auseinandersetzung dabei gewesen bzw. der Auslöser gewesen sein soll. Damit wusste der Beschuldigte um die selber ausgelöste und sich weiter formierende Bedrohungssituation, als er mit der Gruppe zum W.________ weiterging.