Diese Besonderheit widerspiegelt sich in der Anklageschrift darin, dass oft das Handeln der Gruppe umschrieben wird. Der Beschuldigte wird in der Anklageschrift als Teil der Gruppe bei allen Vorwürfen namentlich erwähnt und wo es möglich war, die einzelne Handlung des Beschuldigten von der Gruppe losgelöst zu umschreiben, ist dies auch erfolgt. Beim ersten Raub vom 9. September 2016 (AKS Ziff. 1.1.) wurde die Anlasshandlung mit der Zigarette, der Versuch des Wegreissens des Zigarettenpacks, der Fusstritt und der Faustschlag durch den Beschuldigten genau umschrieben.