gemäss Ziff. 1.4, 2. Lemma, AS; unter Auferlegung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern und der Ausrichtung einer Genugtuung in gerichtlich zu bestimmender Höhe für die ausgestandene Untersu- chungs- und Sicherheitshaft sowie der Massnahme und einer Entschädigung für die erst- und oberin- 6 stanzlichen Anwaltskosten gemäss der eingereichten Honorarnote von Rechtsanwalt B.________ an A.________.