Rechtsanwalt B.________ teilte mit Schreiben vom 9. Juli 2019 mit, dass er bereits im Rahmen des vor der Jugendanwaltschaft hängigen anderen Strafverfahrens Ergänzungsfragen zum Gutachten gestellt habe (pag. 1890). Mit Schreiben vom 16. August 2019 reichte die Leitung Jugendanwaltschaft das inzwischen erstellte Ergänzungsgutachten von Dr. med. O.________ vom 31. Juli 2019 ein, in welchem zu den Zusatzfragen der Verteidigung Stellung genommen wurde (pag. 1919 ff.). Dieses wurde sodann mit Verfügung vom 19. August 2019 den Parteien zugestellt (pag. 1928 f.)