Mit Schreiben vom 18. Februar 2019 informierte die Leitung Jugendanwaltschaft, dass sich der Beginn der psychiatrischen Begutachtung infolge erneuter Flucht des Beschuldigten verzögert habe. Am 25. Februar 2019 erfolge das Erstgespräch mit dem Gutachter und der Gutachter benötige voraussichtlich 4 Monate zur Fertigstellung des Gutachtens. Somit stellte die Leitung Jugendanwaltschaft den Antrag, die Verhandlung vom 7. März 2019 abzusetzen und auf einen Termin im August 2019 anzusetzen (pag. 1736). Hierauf wurde der ursprüngliche Verhandlungstermin abgesetzt (pag. 1781) und mit Verfügung vom 28. Februar 2019 die Berufungsverhandlung neu auf den 29. August 2019 angesetzt (pag. 1797).