Hierauf wurde der Verhandlungstermin abgesetzt und mit Verfügung vom 26. Oktober 2018 die neue Verhandlung auf den 7. März 2019 angesetzt. Mit gleicher Verfügung wurde die Leitung Jugendanwaltschaft ersucht, dem Gericht das psychiatrische Gutachten aus dem neuen Strafuntersuchung BM 18 0544 zuzustellen, sobald vorliegend (pag. 1661 f., 1701 ff.). Ebenfalls mit Verfügung vom 26. Oktober 2018 wurde festgehalten, dass das mündliche Verfahren ohne Teilnahme der Privatklägerschaft an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vorgesehen sei.