In deren Zuge habe die Jugendanwaltschaft die vorsorgliche Unterbringung in einer geschlossenen Erziehungseinrichtung und die ambulante Behandlung angeordnet (pag. 1636 ff.) sowie ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben (pag. 1640 ff.). Eine Kopie des Auftrags zur psychiatrischen Begutachtung über den Beschuldigten im Verfahren BM 18 0544 wurde der Kammer durch die Leitung Jugendanwaltschaft eingereicht und anschliessend der Verteidigung zugesandt (pag. 1647). Die Leitung Jugendanwaltschaft führte in ihrem Schreiben vom 17. September 2018 weiter aus, dass das Ergebnis dieser psychiatrischen Begutachtung auch für die Beurteilung der notwendigen Schutzmassnahme in vorliegen-