__ und J.________ sowie der Sachbeschädigung, mehrfach und gemeinsam mit Mittätern begangen, am 12./13. August 2016 am Bahnhof K.________ z.N. von I.________ (Sachschaden CHF 100.00) und am 13. August 2016 beim Parkplatz K.________ z.N. von L.________ und M.________ (Sachschaden CHF 750.00). Der Beschuldigte wurde verurteilt zu einem bedingten Freiheitsentzug von 90 Tagen bei einer Probezeit von 2 Jahren, mit Begleitperson, unter Anrechnung der ausgestandenen Haft (Untersuchungs- und Sicherheitshaft) von 13 Tagen. Zudem wurden die Schutzmassnahme der Unterbringung in einer offenen Erziehungseinrichtung und eine ambulante Behandlung angeordnet.