nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Forensisch-Psychiatrischen Dienst der Universität Bern (Urteilsbegründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 15. November 2018 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 7. März 2019) Der Präsident i.V.: Oberrichter Kiener Der Gerichtsschreiber: Neuenschwander