Das Verhalten des Beschuldigten kann daher ohne Weiteres als im zivilrechtlichen Sinne rechtswidrig angesehen werden und führte daneben auch zu einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Sachbeschädigung. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten setzen sich zusammen aus Gebühren von CHF 13‘775.00 (Gebühren der Untersuchung CHF 7‘175.00, Kosten des Gerichts CHF 6‘600.00) und Auslagen von CHF 13‘896.10 (Entschädigung Zeugen CHF 73.40, Kosten für Gutachten CHF 12‘022.70, Auftritt Staatsanwaltschaft CHF 1‘800.00; ohne Kosten für die amtliche Verteidigung bzw. amtliche Entschädigung für die unentgeltliche Rechtsvertretung von D.