61.3 Fazit Die Schadenersatzklage ist dem Grundsatz nach gutzuheissen und zur vollständigen Beurteilung auf den Zivilweg zu verweisen. Zudem ist der Beschuldigte zu verurteilen, der Privatklägerin als Genugtuung einen Betrag von CHF 7‘500.00 nebst Zins zu 5% seit 7. März 2014 zu bezahlen.