Nach der Beurteilung des behandelnden Arztes handelt es sich dabei um bleibende Verletzungen. Die Privatklägerin ist dadurch nicht nur ihn ihrer beruflichen Tätigkeit als Raumpflegerin eingeschränkt, sondern hat auch im privaten Bereich mit zusätzlichen Herausforderungen zu kämpfen. Sie war als Folge der erlittenen Verletzungen über mehrere Monate vollständig arbeitsunfähig und arbeitet bis heute mit einem reduzierten Pensum.