66 operativer Eingriffe nicht mehr biegen. Die Kammer sprach dem Opfer eine Genugtuung von CHF 10‘000.00 zu. Mit Blick auf die vorstehend erwähnten Fälle, erscheint die von der Vorinstanz zugesprochene Genugtuung den Umständen des Einzelfalls angemessen. So leidet die Privatklägerin seit dem Vorfall vom 7. März 2014 an einer verminderten Belastbarkeit der rechten Hand und der linken Schulter. Nach der Beurteilung des behandelnden Arztes handelt es sich dabei um bleibende Verletzungen.