- Das Kantonsgericht Waadt sprach am 6. September 2010 einem Geschädigten eine Genugtuung von CHF 7‘000.00 zu. Dieser wurde von zwei Männern in der Diskothek mit den Fäusten geschlagen, prallte mit dem Kopf gegen eine Wand und fiel zu Boden, worauf die beiden Täter ihn mit den Füssen traten. Folgen des Vorfalls waren ein Nasenbeinbruch und anhaltender post-traumatischer Stress, die konkrete Gefahr des Verlusts der Sehfähigkeit bzw. neurologischer Schäden, eine 36-tägige Arbeitsunfähigkeit, eine Korrekturoperation und der Stellenverlust des Geschädigten (Fall Nr. 632, S. 431). Auch aus der Praxis des Obergerichts sei auf einige Vergleichsfälle verwiesen: -