- Das Obergericht des Kantons Zürich sprach am 16. Juni 1998 einem Opfer eine Genugtuung von CHF 7‘500.00 zu, welches als Folge der mangelhaften Anlage oder Sicherung einer Treppe auf dem Areal einer Schule einen Unfall mit Verletzung des linken Knies erlitt. Das Opfer befand sich knapp einen Monat im Spital, war mehrere Monate arbeitsunfähig und konnte bisherige Sport- und Freizeitaktivitäten nicht mehr ausführen (Fall Nr. 364, S. 430). - Das Kantonsgericht Waadt sprach am 6. September 2010 einem Geschädigten eine Genugtuung von CHF 7‘000.00 zu.