- Das Geschworenengericht Zürich sprach einem Geschädigten am 24. September 2004 eine Genugtuung von CHF 8‘000.00 zu, welcher im Verlauf eines Streits von seiner Ex-Freundin mit einem Fleischmesser erheblich verletzt worden war (Fall Nr. 137, S. 429). - Das Obergericht des Kantons Zürich sprach am 16. Juni 1998 einem Opfer eine Genugtuung von CHF 7‘500.00 zu, welches als Folge der mangelhaften Anlage oder Sicherung einer Treppe auf dem Areal einer Schule einen Unfall mit Verletzung des linken Knies erlitt.