Zur besseren Einordnung des vorliegend zu beurteilenden Falles sei auf einige Fallbeispiele aus der Praxis der schweizerischen Gerichte verwiesen (HÜTTE/LANDOLT,Genugtuungsrecht, Grundlagen zur Bestimmung der Genugtuung, Band 2, Hardy Landolt, Genugtuung bei Körperverletzungen, Zürich/St. Gallen 2013, S. 429 ff.): - Am 21. Februar 2013 bestätigte das Bundesgericht (Urteil 6B_473/2012) die einem Geschädigten zugesprochene Genugtuung von CHF 7‘500.00, welcher von zwei Brüdern verprügelt worden war. Diesem wurde mehrmals äusserst brutal mit Faust und Ellenbogen ins Gesicht geschlagen und eine Glasflasche ins Ge-